Im Folgenden haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Mittagessen in der Schulmensa und MensaMax für Sie zusammengestellt.
Beim Klicken auf die jeweilige Frage öffnet sich die dazugehörige Antwort.
In der Schulmensa dürfen alle Schüler*innen, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen des Schulzentrums Büchen sowie Mitarbeiter*innen des Amtes Büchen zu Mittag essen.
Da der Schulverband Büchen das Mittagessen bezuschusst, kostet ein Mittagessen für Schüler*innen 3,50 € und für Lehrkräfte sowie für Mitarbeiter*innen des Schulzentrums Büchen und des Amtes Büchen 5,00 €.
Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder Wohngeld haben, können beim Jobcenter oder der Gemeinde einen Antrag auf einen Gutschein für die Mittagsverpflegung stellen. Wenn dieser vorliegt, ist das Mittagessen für den/die betreffende Schüler*in während des Bewilligungszeitraumes kostenfrei.
Seit dem 29.02.2016 ist es nicht mehr möglich, sein Mittagessen in der Schulmensa mit Bargeld zu bezahlen. Um am Mittagessen teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich vorab einen sogenannten RFID-Chip zu besorgen, mit dem in der Mensa das Essen bezahlt wird.
Bevor die Essensteilnehmer/innen einen RFID-Chip erhalten, müssen die Eltern der Schüler*innen bzw. Erwachsene ein Kundenkonto erstellen, mit dem der RFID-Chip verknüpft wird. Dieses Konto wird auf Guthabenbasis geführt, so dass die Essensteilnehmer*innen stets dafür sorgen müssen, dass genügend Guthaben für ein Mittagessen vorhanden ist.
MensaMax ist die Software, die dieses System ermöglicht.
Die Teilnahme am RFID-Chipsystem kostet Sie nichts. Es werden lediglich 5,00 € Pfandgebühr für den RFID-Chip erhoben, die Sie nach Rückgabe des voll funktionstüchtigen RFID-Chips zurückerhalten.
Um einen RFID-Chip zu erhalten, müssen Sie sich, bzw. Ihr Kind zuerst bei MensaMax anmelden. Rufen Sie dazu bitte die Internetseite https://mensahome.de auf und klicken dort auf den Link "Neues Kundenkonto anlegen".
Geben Sie dann folgende Daten in die drei Abfragefelder ein:
Nach einem Klick auf "Weiter" müssen Sie noch den Datenschutzbestimmungen und AGB bzw. Nutzungsbedingungen zustimmen, indem Sie die entsprechenden Häkchen setzen. Um beides vorab zu lesen, klicken Sie jeweils auf die Links "Datenschutzerklärungen" und "Projekt".
Danach geht es mit einem Klick auf "Weiter" zur nächsten Eingabemaske, in das Sie bitte die Daten des Essensteilnehmers eingeben. Beachten Sie dabei bitte, dass alle farbig hinterlegten Felder sogenannte Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.
Das E-Mail-Feld ist bei diesem Schritt nur für Erwachsene Essensteilnehmer ab 18 Jahren auszufüllen, da diese nach diesem Schritt keine weiteren Eingaben vornehmen können.
Eltern, die Ihr minderjähriges Kind anmelden werden nach dem Klick auf "Weiter" zur Eingabemaske des Ansprechpartners weitergeleitet. Auch dort müssen alle farbig hinterlegten Felder ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie bei Dateneingabe Ihres Kindes eine E-Mail-Adresse angegeben haben, die gleiche nicht noch mal verwenden dürfen.
Wenn Sie diesen Schritt mit einem Klick auf "Weiter" durchgeführt haben, können Sie noch Angaben zu Unverträglichkeiten und Allergenen angeben, die derzeit aber keine weiteren Auswirkungen auf das Mensaessen haben. Nachdem auch dieser Schritt durchgeführt wurde, erhalten Sie nach dem Klick auf "Weiter" die Meldung, dass Ihr Kundenkonto erfolgreich erstellt wurde.
Nachdem Ihre Angaben durch eine/n Mitarbeiter/in der Offenen Ganztagsschule geprüft und der RFID-Chip mit diesem Kundenkonto verknüpft wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihren Zugangsdaten zu MensaMax und Informationen, wo und wann der RFID-Chip abgeholt werden kann.
Auch Ihr Kind hat die Möglichkeit sein MensaMax-Konto einzusehen. Da Ihr Kind aber keine Einstellungen selbst vornehmen soll, bekommt es ein eigenes Passwort. Deshalb darf das Passwort Ihres Kindes auch nicht mit dem Ihrigen übereinstimmen.
Das ist Ihre Entscheidung. Damit Ihre Kinder unabhängig voneinander Essen gehen können, empfehlen wir für jedes Kind einen eigenen RFID-Chip zu beantragen. Sollten Sie es aber logistisch hinbekommen, dass Ihre Kinder immer gemeinsam Essen gehen, können Sie auch nur einen RFID-Chip besorgen und diesen auf die Anzahl der möglich abholbaren Essen pro Tag einstellen. Die Standardeinstellung ist ein Essen pro Tag.
Sofern Sie per E-Mail die Bestätigung erhalten haben, das der RFID-Chip zur Abholung bereitliegt, kann dieser an Schultagen immer in der ersten großen Pause im Büro der Offenen Ganztagsschule abgeholt werden.
Pausenzeiten
Gemeinschaftsschule (GEM)
9.00 bis 9.20 Uhr
Grundschule (GS)
9.50 bis 10.15 Uhr
Unter 0 41 55 / 81 42 47 oder per Mail anogts@schulzentrum-buechen.dekann ein Termin außerhalb dieser oben genannten Zeiten zur Abholung vereinbart werden.
Das Büro mit der Raumnummer B 125 befindet sich direkt im Eingang B1.
Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt. Daher muss im Vorhinein für eine ausreichende Deckung des MensaMax-Kontos gesorgt werden. Ohne Guthaben ist keine Teilnahme am Mittagessen möglich.
Die Aufladung des Chips erfolgt entweder über eine Einzahlung von
Bargeld
In der Mensa ist ein Bargeldaufwerter aufgestellt. An diesem kann der Chip mit Münzen und Bargeld aufgeladen werden.
oder per
Überweisung
Empfänger:
Amtskasse OGTS Büchen Mensa Max
IBAN:
DE57 2305 2750 0086 0458 38
Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck bitte die Kennung (Benutzername) verwenden, die Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, damit die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto gesichert ist.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, falls Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 15 Euro sinkt. Diesen Wert können Sie in der Höhe selbstständig verändern.
In diesem Fall ist eine Teilnahme am Mittagessen nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass immer genügend Guthaben für das Mittagessen vorhanden ist. Sie können jederzeit über Ihr MensaMax- Kundenkonto, sowie der MensaMax-App den aktuellen Guthabenstand einsehen und rechtzeitig für Aufladung sorgen.
Sie werden auch per E-Mail benachrichtigt, sobald der Guthabenstand unter 15 € sinkt. Beachten Sie bitte, dass eine Aufladung per Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, bis der Betrag dem RFID-Chipkonto zugeordnet wird.
Bei Aufladung des RFID-Chipkontos mit Bargeld am Bargeldaufwerter in der Mensa, erfolgt die Gutschrift unmittelbar.
Es zählt das aktuelle Guthaben auf dem RFID-Chipkonto und nicht der Tag der getätigten Überweisung.
Sollte nicht genug Guthaben auf dem RFID-Chipkonto vorhanden sein und Ihr Kind soll trotzdem Essen, können Sie Ihrem Kind Bargeld mitgeben, um das RFID-Chipkonto direkt am Bargeldaufwerter aufzuladen.
Der Bargeldaufwerter steht an Schultagen zwischen 7 und 16 Uhr in der Schulmensa für Einzahlungen bereit.
Sofern das Guthaben auf dem RFID-Chipkonto ausreicht, kann Ihr Kind trotz vergessenen RFID-Chips zu Mittag essen. Das Mensa-Personal hat die Möglichkeit, das Essen auch manuell zu buchen. Dieses sollte aber die Ausnahme bleiben. Stellen wir fest, dass es öfter vorkommt, das der RFID-Chip vergessen wird, behalten wir uns das Recht vor, eine Extragebühr zusätzlich zum Preis des Mittagessens vom Guthaben abzuziehen.
Ja, das ist sichergestellt. Einzige Ausnahme ist bei einem Stromausfall, da bei Stromausfall in der Regel auch kein Essen zubereitet werden kann.
Sollten Sie, bzw. Ihr Kind zu Mittag essen wollen und weder der Bargeldaufwerter, noch das Essensausgabeterminal funktionieren, sprechen Sie bitte das Mensateam an. Für solche Fälle haben wir einen Notfall-Plan entwickelt.
Standardmäßig ist die Anzahl der erlaubten abholbaren Essen auf eines pro Tag eingestellt. Solange diese Einstellung von Ihnen nicht geändert wird, gibt es auch nur ein Essen pro Tag.
In den Einstellungen Ihres MensaMax Kundenkontos aufhttp://mensahome.dekönnen Sie die Anzahl unter dem Punkt „Meine Benutzerdaten“ ==> „Bestelleinstellungen“ erhöhen.
Tragen Sie dazu bitte die die gleiche Zahl, z.B. 2, bei „Anzahl Bestellungen/Tag“ und „Anzahl/Menügruppe“ ein und vergessen Sie nicht, Ihre Einstellung mit dem "Speichern"-Button zu speichern. (Siehe Screenshot)
Achten Sie darauf, dass Sie die Anzahl in beiden Feldern erhöhen (z.B. 2)!
Sollte der RFID-Chip beschädigt werden, teilen Sie uns dieses bitte mit, damit wir den den beschädigten RFID-Chip sperren und Ihnen einen neuen aushändigen können. Es wird für den neuen RFID-Chip erneut eine Pfandgebühr erhoben.
Sind Sie der Meinung, dass Sie, bzw. Ihr Kind den RFID-Chip verloren hat, sollten Sie ihn sofort sperren. Dieses können Sie entweder selbst über Ihr Kundenkonto beihttps://mensahome.demit Ihren Zugangsdaten machen oder aber uns unter 0 41 55 / 81 42 47 informieren, damit wir es machen. Beachten Sie aber bitte, dass wir nicht immer sofort erreichbar sind und es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis wir die Sperrung vornehmen können. Auch an Wochenenden können wir nicht zeitnah reagieren.
Sollte der RFID-Chip tatsächlich verloren sein, können wir Ihnen einen neuen einrichten. Das restliche Guthaben wird dann dem neuen RFID-Chip zugeordnet.
Für den neuen RFID-Chip wird 5,00 € Pfand erhoben.
Wenn Sie den RFID-Chip sperren, erfolgt auch keine Essensausgabe.
Setzen Sie sich unbedingt mit uns vor der Mittagszeit in Verbindung, damit wir das Mittagessen an diesem Tag sichern können.
Loggen Sie sich dazu in Ihr Kundenkonto beihttps://mensahome.deein und suchen Sie den Punkt „Meine Benutzerdaten“ ==> „Identifikation“.
Dort können Sie den RFID-Chip mit einem Klick auf den Button "Sperren" sperren. Nach dem Klick haben Sie noch die Möglichkeit einen Grund für die Sperrung einzugeben. (Siehe Screenshot)
Wenn Sie den RFID-Chip sperren, erfolgt auch keine Essensausgabe!
Setzen Sie sich unbedingt mit uns vor der Mittagszeit in Verbindung, damit wir das Mittagessen an diesem Tag sichern können!
Ja, das ist durchaus möglich. Bei über 300 Schülern, die unregelmäßig in der Mensa zu Mittag essen, können wir nicht alle Kinder persönlich kennen und den Gesichtern die richtigen Namen zuordnen.
Sollten Sie den Verlust des RFID-Chips nicht sofort bemerken und sperren, kann es also dazu kommen, das der RFID-Chip missbräuchlich genutzt wird.
Standardmäßig ist der RFID-Chip aber so eingestellt, dass es nicht möglich ist, mehr als ein Essen pro Tag zu kaufen. Somit ist es nicht möglich, dass sich der Finder mit mehr als einer Mahlzeit pro Tag versorgt, bis der Chip gesperrt wurde.
Sie haben auch die Möglichkeit ein aktuelles Porträtfoto Ihres Kindes hochzuladen, so dass dieses bei der Essensausgabe zusammen mit dem Namen angezeigt wird. (Siehe Screenshot)
Ja, das ist möglich. Loggen Sie sich dazu unterhttps://mensahome.dein Ihr Kundenkonto ein und suchen den Punkt "Meine Benutzerdaten" ==> "Foto".
Wählen Sie dann mit einem Klick auf die Schaltfläche "Durchsuchen" ein Foto von Ihrem Speicherort aus und klicken auf die Schaltfläche "speichern". Das Foto muss im sogenannten JPG-Format vorliegen. (Standard) (Siehe Screenshot)
Bitte wählen Sie ein Porträtfoto ohne weitere Personen darauf aus, da die Bilder relativ klein bei der Essensausgabe angezeigt werden.
Sollten Sie den RFID-Chip versehentlich gesperrt haben, z.B., weil dieser sich doch wieder angefunden hat, haben Sie die Möglichkeit diesen wieder selbst zu entsperren.
Loggen Sie sich dazu in Ihr Kundenkonto beihttps://mensahome.deein und suchen Sie den Punkt „Meine Benutzerdaten“ ==> „Identifikation“.
Dort können Sie den RFID-Chip mit einem Klick auf "Freigeben" wieder entsperren. (Siehe Screenshot)
Vermutlich haben Sie die Einstellungen erst nach 11 Uhr des gleichen Tages vorgenommen. Da die Essensausgabe aus Sicherheitsgründen mit sogenannten Offlinedaten stattfindet, können Einstellungen, die zwischen 11 und 15 Uhr vorgenommen werden, nicht am selben Tag berücksichtigt werden.
Auch wenn Sie den RFID-Chip innerhalb dieses Zeitraumes sperren, wird die Sperrung für denselben Tag nicht mehr berücksichtigt.
Wenn Sie, bzw. Ihr Kind die Teilnahme an MensaMax beenden möchte, teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit. Unterhalb dieses Textes finden Sie einen Link zu einem Formular, dass Sie uns bitte ausgefüllt und mit dem voll funktionstüchtigen RFID-Chip Unterschrieben zurückgeben. Alternativ können Sie das Formular auch in der Schulmensa oder im Büro B 125 der Offenen Ganztagsschule bekommen.
Tragen Sie in dieses Formular bitte Ihre Kontoinformationen ein, damit wir Ihnen die Pfandgebühr und, wenn vorhanden, Restguthaben zurückzahlen können.
Beachten Sie bitte, dass ohne RFID-Chip in der Schulmensa nicht mehr zu Mittag gegessen werden kann.
Sobald Sie die Teilnahme an der Mittagsverpflegung im Schulzentrum Büchen beendet haben, überweisen wir Ihnen nach Rückgabe des funktionstüchtigen RFID-Chips zusammen mit der Abmeldung, die Pfandgebühr mit dem eventuellen Restguthaben auf Ihr in der Abmeldung angegebenes Konto.
Da wir nur funktionstüchtige und unbeschriftete, bzw. überklebte RFID-Chips wieder verwenden können, schließen wir eine Rücknahme in folgenden Fällen aus:
Wenn der RFID-Chip ...
... beschädigt ist.
... mit einer nicht abwaschbaren Beschriftung versehen ist.
... mit nicht lösbaren bzw. nicht Rückstandslos entfernbaren Überklebungen versehen ist.
Bitte sorgen Sie dafür, dass der RFID-Chip pfleglich behandelt wird.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die in dieser Zusammenfassung nicht beantwortet wurden, können Sie sich gerne per Mail an ogts@schulzentrum-buechen.de oder telefonisch unter 0 41 55 - 81 42 47 (mit AB) an uns wenden.