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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.

Erste Informationen finden Sie unter folgendem Link:

schleswig-holstein.de - Ganztagsschule

 

Anpassungen, die unseren Ganztagsbetrieb betreffen, werden wir auf dieser Seite veröffentlichen.

 

Sommerferien 2026
 

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler, bitte beachten Sie, dass wir in diesem Jahr keine Ferienbetreuung vor der Einschulung anbieten werden.