Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.
Erste Informationen finden Sie unter folgendem Link:
schleswig-holstein.de - Ganztagsschule
Anpassungen, die unseren Ganztagsbetrieb betreffen, werden wir auf dieser Seite veröffentlichen.
